Wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, Gewalt ausüben oder davon wissen, erklärt Ihnen feel-ok.ch, wie Sie die Gewaltspirale beenden können, warum Sie es tun sollten und wer Ihnen dabei hilft.

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Diese Artikel interessieren die Eltern: «Streit oder Gewalt?», «Für Gewaltbetroffene: Gewalt in Familien hat immer Folgen für die Kinder», «Für Gewaltausübende: Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr», «Betroffene von Gewalt unterstützen» und «Kinder stärken».

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Cannabis und Gesetz: Was du wissen musst

Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt von mehr als 1 Prozent sind illegal und unterstehen dem schweizerischen Betäubungsmittelgesetz. Konsum, Handel und Anbau sind verboten und strafbar.

Legale Produkte

Alltagsprodukte mit Cannabis (Tees, Speiseöle, Teigwaren, Kosmetika, etc.) sind im Prinzip dann legal, wenn Sie legalen Hanf enthalten. Voraussetzung dafür ist, dass der THC-Gehalt unter 1% liegt und sich das Cannabis damit nicht als Betäubungsmittel verwenden lässt. 

Legal bedeutet ab nicht frei verkäuflich: Damit ein Hanfprodukt legal vermarktet und verkauft werden darf, muss es jener Gesetzgebung entsprechen, gemäss welcher es auf den Markt gebracht wird (z.B. muss ein Lebensmittel der Lebensmittelgesetzgebung entsprechen, ein Heilmittel der Heilmittelgesetzgebung etc.). Ist das Hanfprodukt zum Rauchen bestimmt (z.B. CBD-Joints, CBD-Hanf), dann gelten je nach Kanton unterschiedliche Bestimmungen. In einigen Kantonen darf CBD-Hanf nicht an Jugendliche verkauft werden. Der Verkauf von Liquids für E-Zigaretten, welche CBD enthalten, ist in der Schweiz nicht erlaubt.

Bitte beachte: Legale Hanfblüten mit weniger als 1% THC sind von solchen mit berauschender Wirkung optisch nicht zu unterscheiden. Die Polizei kann legalen Hanf beschlagnahmen, wenn sie dich damit erwischt. Zudem kann es an der Grenze oder in den Ferien im Ausland zu bösen Überraschungen kommen, da in anderen Ländern andere Grenzwerte gelten und auch bei CBD-Hanf Geldbussen drohen.

Strafe

Seit dem 1. Oktober 2013 wird ein Erwachsener, der beim Konsumieren von Cannabis von der Polizei erwischt wird, nicht mehr angezeigt, sondern mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft – sofern er nicht mehr als 10 Gramm Cannabis auf sich trägt. Jugendliche unter 18 Jahren haben nach wie vor mit einer Anzeige zu rechnen, wenn sie beim Kiffen erwischt werden.

Schwere Vergehen können zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, welche auch Einträge ins Strafregister zur Folge haben. Beim Handel mit Cannabis fällt die Bestrafung härter aus. Bei organisiertem Handel mit Cannabisprodukten im grossen Stil können Bussen bis zu 1 Million Franken und Gefängnisstrafen von mehreren Jahren ausgesprochen werden.

Der Besitz von geringfügigen Mengen Cannabis hingegen ist nicht strafbar, wenn der Konsum nicht nachgewiesen werden kann oder kein Verdacht auf Handel besteht. Bis 2019 war unklar, ob dies nur für Erwachsene gilt. 2019 hat das Bundesgericht entschieden und befand: Auch bei Jugendlichen ist der Besitz von geringen Mengen Cannabis nicht strafbar. Konkret heisst das: wer nicht direkt beim Konsum oder Handel von der Polizei aufgegriffen wird und nicht mehr als 10 Gramm bei sich trägt, bleibt strafffrei.

Das Strassenverkehrsgesetz

Für Cannabis im Strassenverkehr gilt die Nulltoleranz. Bei Alkohol gilt die 0,5-Promille-Grenze, bei illegalen Drogen hingegen wird jeder nachgewiesene Konsum bestraft. Noch 48 Stunden nach einem Joint droht der Fahrausweis-Entzug.

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