feel-ok.ch erklärt Ihnen, wie Sie als Mutter oder Vater eine Online- / Gamesucht erkennen und welche Empfehlungen von Fachpersonen und von betroffenen Eltern zu einer Verbesserung der Situation beitragen können.

Sie können dabei auf Ihre Erfahrung in der Erziehung und auf Ihre Beziehung zu Ihrem Kind bauen!

Inhalte
Diese Artikel interessieren die Eltern: «Gamesucht erkennen», «Hilfe suchen und finden», «Warnsignale für eine besorgniserregende Mediennutzung oder Onlinesucht», «Sich informieren, sich helfen lassen», «Was hilft Eltern selbst?», «Eine Onlinesucht sollte ernst genommen werden», «Die Kontrolle der Spielzeit» und «Gesellschaftlichen Druck reduzieren».

Viele Eltern mit onlinesüchtigen Kindern stossen an ihre Grenzen. Der Austausch hilft, diese Ohnmacht zu durchbrechen. Lernen wir aus ihren Erfahrungen.

Und was sagen die Profis zum Thema «Online- und Gamesucht»? Die wichtigsten Erkenntnisse haben wir in der Rubrik «Das sagen die Profis» veröffentlicht.

Themenübersicht

Haben Sie eine Frage oder Sorgen betreffend den Online-/Gamekonsum Ihrer Kinder? Folgende Unterstützungsangebote bieten Ihnen Hilfe an.

Elternberatung der Pro Juventute
Rasch, unkompliziert und kostenlos beantworten die Fachpersonen Fragen zu Erziehung und Entwicklung. Mit der Elternberatung unterstützt Pro Juventute Eltern und Bezugspersonen bei kleinen und grossen Sorgen.

Elternnotruf
24h Hilfe und Beratung von Fachpersonen für Eltern, Familien und Bezugspersonen.

Safe Zone
safezone.ch berät Sie professionell, anonym und kostenlos bei Fragen zur Online- und Gamesucht.

feel-ok.ch
Im Artikel «Sich informieren und helfen lassen» finden Sie Hinweise zu Ratgebern, die die Themen Game- und Onlinesucht vertiefen.

Nützliche Adressen

Das sagen die Profis
Inhalt

Strassenverkehr und Alkohol

Seit dem 1. Januar 2005 liegt die zugelassene Grenze beim Alkohol im Schweizer Strassenverkehr bei 0,5 Promille (0,25mg/l).

Wer 0,5 Promille oder mehr im Blut hat, gilt als fahrunfähig und muss mit einer Strafe rechnen.

Promille-Wert vs. mg/l

Am 1. Oktober 2016 wurde die Atemalkoholkontrolle eingeführt. Anstatt der Menge Alkohol im Blut (= Promille-Wert), wird die Alkoholkonzentration pro Liter Atemluft (= mg/l) gemessen.

Der Promille-Wert geteilt durch zwei entspricht dem mg/l Wert der Atemalkoholkonzentration. Die zugelassene Grenze bleibt bei 0,5 Promille, wird aber als 0,25mg/l angegeben.

Es braucht nicht viel

Eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille (0,25mg/l) ist relativ schnell erreicht. Fahren ist dann nicht mehr erlaubt, egal ob mit dem Fahrrad oder dem Mofa. Denn schon eine kleine Alkoholmenge erhöht das Unfallrisiko: Man wird müde, die Konzentration nimmt ab, und die Reaktionsfähigkeit ist beeinträchtigt.

Darum: Trink keinen Alkohol, wenn du noch fahren willst. Nach dem Motto: Don't drink and drive!

Wovon hängt der Alkoholgehalt im Blut ab?

In erster Linie kommt es darauf an, wie viel du getrunken hast. Die konsumierte Menge ist der wichtigste Faktor, aber nicht der einzige.

Ob du ein Mann oder eine Frau bist, spielt ebenfalls eine Rolle. Frauen werden schneller betrunken als Männer, weil sie weniger Körperflüssigkeit haben.

Die Trinkgeschwindigkeit hat einen Einfluss. Trinkst du in kurzer Zeit viel, kann dein Körper den Alkohol nicht schnell genug abbauen, so dass dein Blutalkoholspiegel stark steigt. Trinkst du langsam, kann ein Teil des Alkohols bereits abgebaut werden.

Nicht zuletzt spielt es eine Rolle, ob du vorher gegessen hast oder nicht. Auf leeren Magen wird der Alkohol schneller aufgenommen, und der Alkoholpegel steigt rascher.

Bestimmungen für Minderjährige

Hast du das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht, bist du minderjährig und deine Eltern sind für dich verantwortlich.

Falls du in eine Verkehrskontrolle kommst und bei dir festgestellt wird, dass du Alkohol getrunken hast, wird die Polizei dein Dossier dem Jugendrichter übergeben. Dieser benachrichtigt in der Regel deine Eltern, und du musst eine Geldbusse bezahlen, einen Arbeitseinsatz leisten, oder du wirst mit deinen Eltern zu einem Gespräch eingeladen.

Neulenker*in auf Probe

Die ersten drei Jahre nach bestandener Führerscheinprüfung ist man Neulenker*in auf Probe. Während dieser Zeit gilt die Null-Promille-Regel. Bei Widerhandlung (mehr als 0.1‰ rep. 0.05 mg/l) wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Im Falle einer weiteren Widerhandlung wird der Fahrausweis auf Probe entzogen. Die erneute Erlangung des Fahrausweises kann nach einem Jahr mit einem psychologischen Gutachten beantragt werden.

Bestimmungen für Erwachsene, die nicht auf Probe sind

Wenn du beim Mofa- oder Autofahren mit mindestens 0,5 (0,25mg/l), aber weniger als 0,8 Promille (0,4mg/l) in eine Verkehrskontrolle kommst, kriegst du eine Geldbusse. Wenn dies ein zweites Mal passiert, wird dir dein Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen.

Wenn du mit mehr als 0,8 Promille (0,4mg/l) kontrolliert wirst, gibt es eine Geldbusse, und dein Führerausweis wird dir für mindestens drei Monate entzogen.

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