feel-ok.ch erklärt dir, was häusliche Gewalt zwischen Eltern ist, wie es dazu kommt und warum du keine Schuld daran trägst. Bist du (oder ein*e Freund*in) betroffen, helfen dir unsere Empfehlungen und vertrauenswürdigen Adressen, die Gewaltspirale zu verlassen.

Inhalte
Diese Artikel interessieren unsere Leser*innen: «Die Gewaltspirale: Die Hoffnung stirbt zuletzt», «Wenn zu Hause Gewalt ausbricht…», «Zu Hause fühle ich mich wegen meinen Eltern unwohl», «Warum wehrt sich meine Mutter / mein Vater nicht?», «Was passiert, wenn ich eine Beratungsstelle kontaktiere?», «Wer kann mir helfen?» und «Sofortmassnahmen im Notfall».

Interaktiv
In einfühlsamen Filmen erzählen betroffene Kinder, Jugendliche und Erwachsene über die erlebte Gewalt. Zu diesem Thema stellen Jugendliche in Check Out Fragen, die von anderen jungen Menschen beantwortet werden.

Arbeiten Sie mit Jugendlichen?
feel-ok.ch bietet Arbeitsinstrumente an, um das Thema «Häusliche Gewalt» mit Jugendlichen zu erarbeiten.

Für Eltern
Den Eltern empfehlen wir die Seiten auf feel-ok.ch/e-hg zu konsultieren. Da erhalten Sie wertvolle Informationen für den Fall, dass Sie in Ihrer Beziehung Gewalt erfahren, Gewalt ausüben oder von häuslicher Gewalt wissen.

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Jugendrechte · Gewalt · Stress | Themenübersicht

Wenn es zwischen deinen Eltern und/oder gegenüber dir zu Gewalt gekommen ist, ist es wichtig, dass du mit jemandem darüber sprichst.

Tel 147 – Notrufnummer und Beratungstelefon für Jugendliche
An diese Nummer kannst du dich direkt wenden, wenn du nicht weiterweisst und mit jemandem reden möchtest (auf DE, FR oder IT). Vertraulich, kostenlos und telefonisch 24 Stunden erreichbar. Neben der Telefonnummer 147 gibt es auch eine Chat-, SMS- und Mailberatung.

Beratungsstelle kokon für Kinder und Jugendliche, Zürich
Die Beratungsstelle kokon bietet Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (von 0 bis 25 Jahren) in Not an – niederschwellig, schnell und unkompliziert.

Gesprächsgruppe CAMELEON für Kinder und Jugendliche, Region Biel/Bienne
Die Gesprächsgruppe CAMELEON ist ein kostenloses Angebot von Solidarité femmes Region Biel. Es richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 14 Jahren, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.

Beratungsangebot der Fachstelle OKey, Winterthur
OKey ist ein Opferhilfeberatungsangebot für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche, die von Gewalt von einem Elternteil gegenüber dem anderen betroffen sind (inkl. einer Krisenwohngruppe)

Fachteam gegen häusliche Gewalt Schulpsychologischer Dienst Aargau
Das Fachteam gegen häusliche Gewalt ist ein unentgeltliches Angebot des Schulpsychologischen Dienstes des Kantons Aargau, wenn Kinder und Jugendliche Hilfe als Folge von Gewalt brauchen.

«Schlupfhuus» «Mädchenhaus»
Je nachdem, in welcher Region du wohnst, gibt es ein «Schlupfhuus», ein «Mädchenhaus» oder eine andere geeignete vorläufige Wohnmöglichkeit für Jugendliche in schwierigen Situationen.

Weitere Adressen von Beratungsangeboten, Projekten, Websites... | Häusliche Gewalt

Zwischen meinen Eltern gibt’s Gewalt

Inhalt

Was passiert, wenn ich die Polizei rufe oder mir andere Hilfe hole?

Quelle: / Shutterstock.com

Wenn deine Eltern nicht mehr richtig für dich sorgen können, ist das ein Notfall. Ein Notfall ist auch, wenn deine Eltern heftig streiten und du Angst hast, dich bedroht fühlst oder verletzt wurdest. In allen diesen Fällen empfehlen wir dir: Rufe die Polizei (117) oder die Beratung + Hilfe von Pro Juventute (147) und zwar jetzt.

Im Artikel «Fachpersonen kontaktieren: Und dann?» erfährst du, was passiert, wenn du dich an eine Beratungsstelle wendest. Unter «Wer kann mir helfen?» findest du Adressen mit Hilfsangeboten.

Wenn es pressiert!

Es gibt Situationen, die sofort beendet werden müssen. Beispielsweise dann, wenn die Erwachsenen um dich herum wegen ihrer eigenen Probleme gar nicht mehr in der Lage sind, für dich zu sorgen.

Wende dich in diesem Fall jetzt an eine Beratungsstelle oder ruf jetzt den Kinder- und Jugendnotruf 147 an. Die Nummer ist gratis, jemand, der dir zuhört, ist 24 h pro Tag (auch an Sonn- und Feiertagen) erreichbar. Du brauchst deinen Namen nicht zu nennen. Das Gespräch mit den professionellen Beraterinnen und Beratern ist zu 100% vertraulich, sie unterstehen der Schweigepflicht.

Eine akute Notlage ist es auch, wenn du von Gewalt bedroht oder wenn du geschlagen wirst. Oder wenn du zusehen musst, wie ein anderes Familienmitglied, z.B. deine Mutter misshandelt, wird. Da ist keine Zeit mehr, nachzudenken und einen Plan zu machen. Rasches Handeln ist gefragt.

Wenn du eingeschlossen bist, rufe laut um Hilfe oder mache so viel Lärm, wie du kannst.

Wenn du in einer akuten Notlage ein Telefon zur Verfügung hast, ruf die Polizei an (Nr. 117).

Wann darfst du die Polizei rufen?

Es muss kein Blut geflossen sein, damit du dich trauen darfst, die Polizei (Nummer 117) zu rufen! Es reicht, wenn du dich bedroht fühlst. Im Zweifelsfall solltest du lieber einmal zu früh als zu spät anrufen. Die Polizei ist rasch vor Ort und sorgt (wenn nötig) für ärztliche Hilfe. Und sie sorgt dafür, dass es keine (weiteren) Verletzten gibt.

Was ist die Aufgabe der Polizei?

Die wichtigste Aufgabe der Polizei ist es, sich um dich und die übrigen Familienmitglieder, die Opfer der Gewalt wurden, zu kümmern.

Ihr könnt mit der Polizei sprechen und werdet über Beratungsstellen informiert, die sich mit häuslicher Gewalt gut auskennen. Auch der Täter oder die Täterin bekommt die Adresse einer Beratungsstelle. Wenn du willst, kannst du mit der Polizei sprechen, ohne dass die anderen Familienmitglieder zuhören.

Wenn du nicht zu Hause bleiben willst, sucht die Polizistin oder der Polizist mit dir eine Lösung, wo du die nächsten Tage hingehen kannst, damit du in Sicherheit bist: vielleicht zu den Grosseltern, anderen Verwandten oder zur Familie eines Kollegen oder einer Kollegin. Je nachdem, in welcher Region du wohnst, gibt es auch ein «Schlupfhuus», ein «Mädchenhaus» oder eine andere geeignete vorläufige Wohnmöglichkeit für Jugendliche in schwierigen Situationen.

Die Aufgabe der Polizei ist es auch, zu schauen, ob es Massnahmen braucht, um dich und die anderen vor weiterer häuslicher Gewalt zu schützen. Die Polizei kann der Person, die Gewalt ausgeübt hat, zum Beispiel für die nächsten Tage verbieten, die Wohnung zu betreten. So sind du und der Rest der Familie in Sicherheit, und ihr könnt in Ruhe überlegen, wie es weitergehen soll.

Später können durch das Gericht weitere Massnahmen angeordnet werden, zum Beispiel ein Kontaktverbot Ein Kontaktverbot bedeutet, dass die Person, die Gewalt ausgeübt hat, keinen persönlichen oder telefonischen Kontakt mit dir und den anderen Familienmitgliedern aufnehmen und keine SMS, E-Mails oder Briefe schreiben darf. oder ein Annäherungsverbot. Ein Annäherungsverbot bedeutet, dass die Person, die Gewalt ausgeübt hat, nicht in die Nähe deiner Wohnung, deiner Schule und den anderen Orten kommen darf, an denen du dich aufhältst. Wenn du ihr zufällig über den Weg läufst – zum Beispiel in der Stadt, darf sie nicht zu dir kommen und dich nicht ansprechen.Oder das Gericht kann verordnen, dass die gewalttätige Person an einem Lernprogramm gegen Gewalt in Ehe, Familie und Partnerschaft teilnimmt.

Machen dir deine Eltern Vorwürfe, weil du die Polizei gerufen hast?

Es kann sein, dass dir deine Eltern Vorwürfe machen, weil du die Polizei gerufen hast. Solche Vorwürfe sind belastend, aber versuche dich dadurch nicht verunsichern zu lassen. Du hast nichts Falsches gemacht. Es war richtig, die Polizei zu rufen; du hattest Angst und hast dich bedroht gefühlt! Für solche Situationen ist die Polizei da.

Häusliche Gewalt ist keine Privatsache und kein Geheimnis, das nicht weitererzählt werden darf. Häusliche Gewalt ist verboten. Und sie schadet nicht nur dir, sondern der ganzen Familie.

Deine Eltern haben nicht das Recht, dir zu verbieten, Hilfe zu holen. Eigentlich hätten sie sogar die Pflicht, dich vor Gewalt zu schützen, und das haben sie nicht hingekriegt. Du hast also absolut richtig gehandelt, wenn du Hilfe gesucht hast!

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